Wie stelle ich einen Antrag?

Die Leistungen einer Mütterpflegerin können ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Hierfür wird ein Antrag auf „Haushaltshilfe“ gestellt.

Zusätzlich benötigt die Krankenkasse eine ärztliche Verschreibung des Arztes (Gynäkologe, Hausarzt oder Psychologe) oder der Hebamme, welche den gewünschten Stundenumfang ausweist. Am besten lässt du die ärztliche Verschreibung (Attest) von der Frauenärztin direkt im Krankenhaus nach der Geburt oder von deiner Hausärztin/Psychologin ausstellen.

Gesetzliche Grundlagen bilden folgende Paragraphen des Sozialgesetzbuches:

§24 SGBV (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung)

§38 SGBV (Haushaltshilfe im Krankheitsfall) – zuzahlungspflichtig

Beide Paragraphen setzen voraus, dass es keine in deinem Haushalt lebende Person gibt, die den Haushalt weiterführen kann.

Kostenbeteiligung für privat Versicherte sind abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wird der Antrag von der Krankenkasse abgelehnt und der darauf erfolgte Widerspruch auch, muss die Leistung privat gezahlt werden.

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